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Häufige Fragen

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Ist der Informationsdienst Medizinrecht wirklich vollständig kostenfrei  und heißt kostenfrei auch wirklich frei von Kosten ?
 

Ja, alle unsere Seiten sind  –ausnahmslos, dauerhaft und zu 100 %- kostenfrei. Das gilt für Besucher wie auch für in unsere Verzeichnisse aufgenommene Anwälte bzw. Ärzte in gleichem Maße. Sowohl das Abrufen von Informationen bzw. das Einsehen von Anwaltsverzeichnissen, als auch das Einstellen von Fachbeiträgen bzw. ein Eintrag in unsere Verzeichnisse sind kostenfrei. 100garantie

 

Wieso ist der Informationsdienst Medizinrecht kostenfrei ? Liegt das daran, dass Sie vom Informationsdienst Medizinrecht so gute Menschen sind ?


Ja aber selbstverständlich ! Ein anderer nicht unwesentlicher Grund ist, dass wir der Meinung sind, dass ein kostenfreies Portal langfristig Erfolg versprechender ist, auch in finanzieller Hinsicht. Die absolute Kostenfreiheit  -bei gleichzeitig höchster Qualität der Inhalte- war von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells und ist zwischenzeitlich auch zu unserem Markenzeichen geworden. Neben einer schnellen, tiefen Marktdurchdringung bzw. Reichweitengewinnung, sichert die Kostenfreiheit uns auch ein Maximum an inhaltlicher Selbstbestimmung. Diese wird auch durch unsere Werbeeinnahmen nicht beschnitten, da wir auf die Auswahl der von Google vollautomatisch eingeblendeten, Content-bezogenen Werbeanzeigen keinen Einfluß haben.

  

Wie steht es um die Qualität der Inhalte ? Macht sich da die Kostenfreiheit nicht negativ bemerkbar ?


Nein, auf keinen Fall. Die Kostenfreiheit geht niemals zu Lasten der Qualität, weder beim Design, noch bei den Inhalten. Uns war und ist immer klar, dass die Qualität der Inhalte letzten Endes über den Erfolg eines Portals entscheidet und die Kostenfreiheit nur einen Wettbewerbsvorteil darstellt. Daher stammen unsere Beiträge auch von spezialisierten Rechtsanwälten mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkten, häufig sogar von Fachanwälten. Dennoch können sich natürlich –wie auch bei kostenpflichtigen Angeboten- einmal Fehler einschleichen. Daß kostenfreie Angebote kostenpflichtigen aber grundsätzlich in nichts nachstehen, zeigt eindrucksvoll der Erfolg von Wikipedia.100qualitt

  

An wen muß ich mich als Arzt oder Patient für eine Rechtsberatung wenden ?

 
Nicht an uns, sondern ausschließlich an die in unseren Verzeichnissen aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir können, dürfen und wollen keine Rechtsberatung im Einzellfall anbieten.

  

Wie kann ich mich als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht bzw. als Fachanwalt für Medizinrecht in Ihre Verzeichnisse eintragen ?

 

Nutzen Sie für Ihren Eintrag bitte unser online-Anmeldeformular, welches Sie auf allen Seiten mit entsprechendem Verzeichnis unter dem Punkt „Als Anwalt kostenlos eintragen“ finden. Wenn Sie als Fachanwalt für Medizinrecht sowohl in Ihrem entsprechenden Stadtverzeichnis, als auch in unserem bundesweiten Verzeichnis mein-medizinrechtler.de gelistet werden wollen, reicht ein ausgefülltes Anmeldeformular aus.

 

Wie kann ich medizinrechtliche Fachbeiträge veröffentlichen ?

 
Als eingetragener Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht bzw. als Fachanwalt für Medizinrecht haben Sie jederzeit die Möglichkeit medizinrechtliche Fachbeiträge auf unseren Seiten zu veröffentlichen. Senden Sie uns in diesem Fall bitte Ihre medizinrechtlichen Fachbeiträge einfach per Mail (am besten im Word-Format) zu. Wir kümmern uns um alles weitere und benachrichtigen Sie sofort nach Veröffentlichung.100service

 




Machen Sie bei Fachbeiträgen hinsichtlich Themenauswahl und Länge irgendwelche Vorgaben?

 
Nein. Die Auswahl der Themen (innerhalb des Medizinrechts) überlassen wir Ihnen. Auch gibt es keine Mengen- oder Größenbegrenzung bei den Beiträgen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht allerdings nicht.

 

Wie kann ich Kontakt zu Ihnen aufnehmen ?


Am besten per Mail unter einer der nachfolgenden E-Mail Adressen: 

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