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Privatklinik-Abrechnungen

Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf INKASSO FÜR ÄRZTE von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz

 

 

Privatklinik-Abrechnungen



Die 8. Zivilkammer des Erfurter Landgerichts hat in einer Entscheidung festgestellt, dass eine formal eigenständige private Krankenanstalt innerhalb des von Helios betriebenen öffentlichen Krankenhauses in Erfurt die Abrechnung von Privatpatienten anders gestalten darf, als die Abrechnung von Privatpatienten im öffentlichen Klinikum. Geklagt hatte der Verband der privaten Krankenversicherungen. In diesem Zusammenhang ist auf die Entscheidung des OLG München (Az.: 1 O 2344/08) hinzuweisen. Hierzu siehe auch Artikel im Kanzlei-Newsletter Januar 2011.


Hintergrund ist, dass Leistungen für Privatkliniken, die organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich getrennt von öffentlichen Kliniken betrieben werden, teilweise bis zu 50% höhere Abrechnungen ermöglichen, wie wenn die selbe Leistung in einer öffentlichen Klinik erbracht und auch privat abgerechnet wird.


Der Verband der privaten Krankenkassen hat Rechtmittel gegen das Urteil angekündigt. Aus diesem Grunde ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es reiht sich jedoch ein die Reihe der vorstehend zitierten Rechtsprechung. Letzten Endes wird es darauf ankommen, wie der BGH diese Abgrenzungsfragen grundsätzlich entscheiden wird.




Quelle:   

Ärzte Zeitung online vom 18.02.2011

LG Erfurt, Entscheidung vom 18.02.2011



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