Weitergabe von Patientendaten GKV-Versicherter an Abrechnungsstellen ist nunmehr erlaubt
Montag, den 28. September 2009 um 00:00 Uhr
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Weitergabe von Patientendaten GKV-Versicherter an Abrechnungsstellen auf INKASSO FÜR ÄRZTE von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Weitergabe von Patientendaten GKV-Versicherter an Abrechnungsstellen ist nunmehr erlaubt
Als Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts aus Dezember 2008, in dem das BSG die Weitergaben der Daten als Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewertet hatte, sogar die Zustimmung der Patienten nicht ausreichen ließ und eine gesetzliche Grundlage hierfür verlangte, hat der Bundestag nunmehr die rechtliche Grundlage hierfür geschaffen.
Durch eine Gesetzesänderung ist die Weitergabe gesetzlich krankenversicherter Patienten an Abrechnungsstellen erlaubt, solange die Daten ausschließlich für die Erstellung der Honorarabrechnung verwendet werden.
Die Gesetzesänderung unterliegt einer Befristung bis Mitte 2010, da die große Koalition, nach Informationen der „Ärzte Zeitung“, keine abschließende Einigung über die datenschutzrechtlichen Vorgaben erzielen konnte.
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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht |
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