Titansplitter, die beim Aufbohren absplittern, stellen Fremdkörper dar, die einzeln abgerechnet...
Mittwoch, den 02. September 2009 um 00:00 Uhr
Medizinrechtlicher Fachbeitrag - Titansplitter, die beim Aufbohren absplittern, stellen Fremdkörper dar, die einzeln abgerechnet werden können - auf INKASSO FÜR ÄRZTE von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Titansplitter, die beim Aufbohren absplittern, stellen Fremdkörper dar, die einzeln abgerechnet werden können
So entschied das Amtsgericht Köln durch Urteil vom 12.02.2009, Az. 139 C 490/08.
Im vorliegenden Fall mussten dem privat krankenversicherten Kläger bei einer Nachoperation mit Titanschrauben befestigte Metallplatten im linken Handgelenk entfernt werden. Da die Titanschrauben auf herkömmliche Weise nicht zu lösen waren, musste der beklagte Arzt die Schraubenköpfe aufbohren. Hierdurch gelangten 40 Titansplitter in den Körper des Klägers, die einzeln entfernt werden mussten.
Der beklagte Arzt rechnete gegenüber dem Kläger einmal die Nr. 2354 GOÄ für das Entfernen der Verschraubung ab, sowie 40 Mal die Nr. 2010 GOÄ, für das 40-malige Entfernen von Titansplittern. Der Kläger bezahlte die Rechnung zunächst. Nachdem seine private Krankenversicherung nur die Gebührenziffer 2354 GOÄ erstattete, nicht jedoch die Gebührenanteile für die Ziffer 2010 GOÄ, verklagte der Kläger den Arzt auf Rückerstattung der anteiligen Gebühren.
Das Amtsgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung gab es an, dass die 40fache Abrechnung der Gebührenziffer 2010 GOÄ rechtens sei, weil es sich bei den Titansplittern um Fremdkörper und nicht um bestimmungsgemäß in den Körper des Patienten eingebrachte Gegenstände handeln würde. Die Titansplitter seien erst durch das notwendige Aufbohren des Schraubenkopfes abgesplittert und somit nicht bestimmungsgemäß in den Körper des Klägers gelangt. Anders die Titanschrauben, die durch den ersten Operateur in den Körper des Klägers eingebracht wurden. Es sei daher mit geltendem Recht vereinbar, vorliegend ein Mal die Gebührenziffer 2354 GOÄ für das Entfernen der Verschraubung abzurechnen, sowie 40 Mal die Gebührenziffer 2010 GOÄ für das Entfernen von 40 Titansplittern.
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Christopher Beyer
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