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Forderungseinzug im Gesundheitswesen: Rechtsanwaltskanzleien

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Forderungsmanagement im Gesundheitswesen: Rechtsanwaltskanzleien auf INKASSO FÜR ÄRZTE von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Forderungseinzug im Gesundheitswesen: Rechtsanwaltskanzleien



Ein probates Mittel für den Forderungseinzug im Gesundheitswesen stellt die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien dar, die auf den Forderungseinzug spezialisiert sind. Wie Inkassounternehmen verfügen Sie über eine spezielle Software, die auf den Forderungseinzug ausgerichtet ist. Durch die damit verbundenen Automatisierungen sind sie in der Lage, den Forderungseinzug günstiger und effektiver zu gestalten, als dies einem Arzt oder Krankenhaus selbst möglich wäre. Auch die Mitarbeiter der Kanzlei sind in der Regel speziell auf den Umgang mit Schuldnern geschult und verstehen es, mit viel Fingerspitzengefühl Lösungen mit den Schuldnern zu erarbeiten, damit die Forderungen einvernehmlich beglichen werden.


Darüber hinaus ist es ihnen möglich, von medizinischen Sachverhalten Kenntnis zu erlangen und hierauf Stellung zu nehmen, ohne dass dies mit dem Datenschutz kollidiert (BGH, Urteil vom 10.07.1991, Az. VIII ZR 296/90). Eine störungsfreie Bearbeitung, ohne Wechsel des Ansprechpartners, ist somit gewährleistet.


Ein weiterer Vorteil ist die anwaltliche Seriosität und die damit verbundene Außenwirkung. Schuldnern wird durch die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei der Ernst der Lage bewusst, was zu einer erhöhten Zahlungsbereitschaft führt. Wichtig ist jedoch, dass der Auftritt der Rechtsanwaltskanzlei diesem Image auch entspricht. Das Verhältnis zwischen Medizinern und Patienten ist durch Vertrauen geprägt. Dieses Vertrauen gilt es zu schützen und zu erhalten, indem man mit Fingerspitzengefühl gegen die säumigen Patienten vorgeht, sollen sie doch auch weiterhin Patienten bleiben.


Bei der Auswahl einer Rechtsanwaltskanzlei ist ferner darauf zu achten, dass sie über die erforderlichen medizinrechtlichen Kenntnisse verfügt, um die übergebenen Fälle sachgerecht bearbeiten zu können. Nur dann ist gewährleistet, dass die Aktenbearbeitung schnell und kompetent erfolgt, was sich wiederum in einer höheren Effektivität auswirkt. So ist es durchaus sinnvoll, vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen die Erfolgsaussichten geprüft zu haben, um keine unnötigen Kosten zu riskieren. Oftmals scheitert der Erfolg vor Gericht schon an einer mangelhaften Wahlleistungsvereinbarung oder am Zielleistungsprinzip des § 4 Abs. 2a GOÄ. Auch wegen der mit dem Forderungseinzug einhergehenden Arzthaftungsfällen ist es unablässlich, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.


Viele Rechtsanwaltskanzleien arbeiten bezüglich ihrer Gebühren mit Pauschalen für den Negativfall. Dies ist ihnen, mit Ausnahme der Klageverfahren, vom Gesetzgeber erlaubt. Es besteht damit die Möglichkeit, auch ohne großes Kostenrisiko anwaltliche Hilfe für den Forderungseinzug in Anspruch zu nehmen.


Da Rechtsanwälte keine Erfolgsprovisionen berechnen dürfen, ist es ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, die Titelüberwachung für bereits abgeschriebene Forderungen auf eigenes Kostenrisiko zu übernehmen. Viele Kanzleien kooperieren daher mit einem Inkassounternehmen, um auch diese Dienstleistung anbieten zu können. Dies sollte vor einer Beauftragung hinterfragt werden.

 

 

ra_beyer_christopher_fb_neu BRINKMANN RECHTSANWÄLTE 

Christopher Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht



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50670 Köln

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