Forderungsmanagement im Gesundheitswesen: Mehr als der reine Forderungseinzug
Freitag, den 31. Juli 2009 um 00:00 Uhr
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Forderungsmanagement im Gesundheitswesen: Mehr als der reine Forderungseinzug auf INKASSO FÜR ÄRZTE von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Forderungsmanagement im Gesundheitswesen: Mehr als der reine Forderungseinzug
Galt das Gesundheitswesen in der Vergangenheit stets als krisensicher, warnen die Finanzexperten nunmehr davor, dass sich die aktuelle Finanzkrise spätestens Mitte 2010 auch auf den Gesundheitssektor verstärkt auswirken wird. Nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) der HBC und der Unternehmensberatung Admed, dürften 17 % aller Kliniken im Jahre 2010 vor der Insolvenz stehen, von anderen Kliniken übernommen werden oder schlichtweg schließen. Für 2020 rechnet man mit 33 %. Erschreckende Zahlen, deren Ernsthaftigkeit noch dadurch unterstrichen wird, dass die Prognose nicht auf einer Umfrage unter Experten beruht, sondern auf einer Auswertung von 546 Jahresabschlüssen deutscher Krankenhäuser und Klinikketten.
Viele Ärzte und Kliniken spüren die Auswirkungen der Finanzkrise auch schon heute. Aufgrund sinkender staatlicher Förderungen in den vergangenen Jahren benötigen beispielsweise Kliniken mehr frisches Kapital, um notwendige Investitionen stemmen zu können. Die Banken tun sich bei der Vergabe von notwendigen Krediten jedoch schwer und reihen das Gesundheitswesen mittlerweile in eine Reihe von Branchen ein, die von ihnen kritisch gesehen werden. Um sich selbst mit ausreichend Liquidität einzudecken gehen die Banken dazu über, die Risikozuschläge zu erhöhen. Selbst bei gleichem Rating werden die Kredite auf diese Weise teurer. Es wird schwieriger Kredite zu erhalten oder Kreditlinien zu verlängern.
Die Konsequenzen sind weitreichend. Man wird noch stärker denn je zu einer konsequenten Kostensenkungspolitik gezwungen. Notwendige Arbeitsgeräte können nicht angeschafft und notwendiges Personal nicht eingestellt werden. Negative Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit werden zwangsläufig eintreten.
In Zeiten wie diesen besinnt man sich wieder auf ein Instrument der Liquiditätsverbesserung, das in der Vergangenheit aufgrund der teilweisen finanziellen Sorglosigkeit im Gesundheitswesen sträflich vernachlässigt wurde: das Forderungsmanagment.
Tatsächlich ist ein effizientes und straff organisiertes Forderungsmanagement ein probates Mittel, um die eigene Finanzsituation nachhaltig zu verbessern. Vielen Krankenhäusern und Ärzten ist es lästig ihren Geldern hinterherzulaufen und oftmals fehlt es neben den geeigneten Instrumenten zur Forderungsverfolgung auch dem hierfür erforderlichen Fachwissen.
Doch wie sieht das optimale Forderungsmanagement aus? Hierfür gibt es keine pauschale Antwort. Jedes Unternehmen -und als solche sollten sich Heilberufler verstehen- muss für sich selbst den optimalen Weg finden, abhängig von der Unternehmenskultur und den internen Besonderheiten. Es gibt jedoch einige grundsätzliche Überlegungen, die zu diesem Thema angestellt werden sollten.
Viele verstehen unter dem Begriff „Forderungsmanagement“ ausschließlich den Einzug von Forderungen gegenüber säumigen Zahlern. Die tatsächliche Bedeutung des Forderungsmanagements geht jedoch weit darüber hinaus.
Ein effektives Forderungsmanagement beginnt bei der Schulung der Mitarbeiter. Verfügt man über kompetent ausgebildete Mitarbeiter führt dies zu einer Minimierung der Fehlerquote. Es ist gewährleistet, dass Rechungen richtig fakturiert werden und jeder Mitarbeiter in seinem Bereich seine theoretischen Kenntnisse optimal im Tagesgeschäft umsetzen kann. Regelmäßige Schulungen frischen das Gelernte wieder auf und tragen dafür Sorge, dass neues Wissen erlernt und umgehend angewandt werden kann.
Das Vertragswerk muss juristisch einwandfrei gestaltet sein, um die Realisierung der Forderungen nicht an formalen Gründen scheitern zu lassen. So sind beispielsweise die Vorgaben des Bundesgerichtshofes zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Wahlleistungsvereinbarung eindeutig. Wer diese Kriterien nicht in sein Vertragswerk mit einbindet riskiert fahrlässig, dass ein Zahlungsanspruch trotz ordnungsgemäß geleisteter Arbeit nicht realisiert werden kann. Gleiches gilt für die Einverständniserklärungen der Patienten zur Datenweitergabe an Abrechnungsstellen. Sind diese nicht rechtssicher formuliert, geht man ein unnötiges Risiko ein.
Auch in der Buchhaltung sollten die Workflows optimal eingespielt und weitestgehend automatisiert sein. Es gibt heutzutage ausreichend technische Möglichkeiten, um Rechnungen, Mahnschreiben und Zahlungsverbuchungen ohne größeren Personalaufwand von einer Softwarelösung vornehmen zu lassen. Auch hier ist auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, wie beispielsweise bei der Rechnung, zu achten. Fristen sollten nicht zu lange gesetzt sein und die Kriterien für die automatischen Verbuchungen von Zahlungseingängen mit Bedacht festgelegt werden.
Obgleich es noch immer Vertreter der Auffassung gibt, dass ein internes Forderungsmanagement das Optimale sei, setzt sich mehr und mehr durch, dieses Thema –zumindest teilweise- auszugliedern.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Vielen medizinischen Unternehmen fehlt die eigene Rechtsabteilung, womit für juristische Schulungen und die Prüfung und Neugestaltung des Vertragswerkes externe Juristen herangezogen werden müssen.
Auch der Forderungseinzug kann mit eigenem Personal unter keiner denkbaren Konstruktion finanziell günstiger umgesetzt werden, als wenn man diesen an einen versierten Anbieter abgibt. Dieser Dienstleister verfügt über die auf den Forderungseinzug optimierte Software und besonders hierauf ausgebildete Mitarbeiter. Die zu zahlenden Gebühren liegen regelmäßig weit unter den Kosten, die man für Personal, EDV und Sachgegenstände aufbringen müsste, will man den Forderungseinzug selbst vorzunehmen. Das Auslagern dieser Tätigkeit auf Dritte ist folglich nicht nur kostengünstiger, es ist regelmäßig auch wesentlich effektiver.
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BRINKMANN RECHTSANWÄLTE
Christopher Beyer
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